Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen
(Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsVwOrgG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 111-13
Vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899)
Zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782)
Der Sächsische Landtag hat am 16. Oktober 2003 das folgende Gesetz beschlossen:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Teil 1 | |
Allgemeines | |
Geltungsbereich | 1 |
Gliederung der Staatsverwaltung | 2 |
Teil 2 | |
Die obersten Staatsbehörden | |
Einteilung | 3 |
Aufgaben | 4 |
Änderung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien und Umbenennung oder Zusammenlegung von Staatsbehörden | 5 |
Teil 3 | |
Die allgemeine Staatsbehörde | |
Landesdirektion Sachsen | 6 |
Teil 4 | |
Die besonderen Staatsbehörden | |
Einteilung und räumliche Gliederung | 7 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich der Staatskanzlei | 7a |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern | 8 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen | 9 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz | 10 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus | 11 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst | 12 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr | 13 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz | 14 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft | 15 |
Teil 5 | |
Übertragung von Zuständigkeiten und Aufsicht | |
Übertragung von Zuständigkeiten | 16 |
Fach- und Dienstaufsicht | 17 |
Selbsteintrittsrecht | 18 |
Teil 6 | |
Übergangs- und Schlussvorschriften | |
Aufhebung von Rechtsverordnungen | 19 |
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten | 20 |