§ 8 SächsVwOrgG - Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Amtliche Abkürzung
SächsVwOrgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
111-13

(1) Dem Staatsministerium des Innern sind unmittelbar nachgeordnet

  1. 1.

    das Landesamt für Verfassungsschutz,

  2. 2.

    das Präsidium der Bereitschaftspolizei,

  3. 3.

    das Landeskriminalamt,

  4. 4.

    das Polizeiverwaltungsamt,

  5. 5.

    die Polizeidirektionen,

  6. 6.

    das Statistische Landesamt,

  7. 7.

    das Sächsische Staatsarchiv,

  8. 8.

    die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen,

  9. 9.

    die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule,

  10. 10.

    die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH).

(2) Die in Absatz 1 genannten Behörden nehmen die in den jeweiligen Fachgesetzen beschriebenen Aufgaben wahr.