Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen
(Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz - SächsVwOrgG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsVwOrgG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 111-13
Vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899)
Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578)
Der Sächsische Landtag hat am 16. Oktober 2003 das folgende Gesetz beschlossen:
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Teil 1 | |
Allgemeines | |
Geltungsbereich | 1 |
Gliederung der Staatsverwaltung | 2 |
Teil 2 | |
Die obersten Staatsbehörden | |
Einteilung | 3 |
Aufgaben | 4 |
Änderung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien und Umbenennung oder Zusammenlegung von Staatsbehörden | 5 |
Teil 3 | |
Die allgemeine Staatsbehörde | |
Landesdirektion Sachsen | 6 |
Teil 4 | |
Die besonderen Staatsbehörden | |
Einteilung und räumliche Gliederung | 7 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich der Staatskanzlei | 7a |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern | 8 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen | 9 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung | 10 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus | 11 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus | 12 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr | 13 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt | 14 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft | 15 |
Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Regionalentwicklung | 15a |
Teil 5 | |
Übertragung von Zuständigkeiten und Aufsicht | |
Übertragung von Zuständigkeiten | 16 |
Fach- und Dienstaufsicht | 17 |
Selbsteintrittsrecht | 18 |
Teil 6 | |
Übergangs- und Schlussvorschriften | |
Aufhebung von Rechtsverordnungen | 19 |
Inkrafttreten und Außerkrafttreten | 20 |