Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein
(Beihilfeverordnung - BhVO)

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (Beihilfeverordnung - BhVO)
Amtliche Abkürzung
BhVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2032-1-17

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2032-1-17

Vom 15. November 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 863)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 691)

Aufgrund des § 80 Absatz 1 und 4 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93, ber. S. 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 830), verordnet die Landesregierung:

Inhaltsübersicht(1)§§
Abschnitt 1
Grundsatz
Grundsatz1
Abschnitt 2
Persönlicher Geltungsbereich
Beihilfeberechtigte Personen2
Berücksichtigungsfähige Angehörige3
Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen4
Abschnitt 3
Allgemeine Vorschriften
Verfahren5
Grundsatz der Beihilfefähigkeit6
Bemessung der Beihilfen7
Begrenzung der Beihilfen8
Abschnitt 4
Beihilfefähige Aufwendungen
Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit9
Übergangspflege im Krankenhaus9a
Beihilfefähige Aufwendungen bei Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung10
Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur11
Beihilfefähige Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit, Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade12
Häusliche Pflege12a
Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege12b
Vollstationäre Pflege12c
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel, ambulant betreute Wohngruppen12d
Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen und für spezialisierte ambulante Palliativversorgung13
Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen14
Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt15
Abschnitt 5
Eigenbeteiligung und Schlussbestimmungen
Selbstbehalt16
Durchführungsbestimmungen, Ausnahmen17
Übergangsregelungen18
Anlagen19
Inkrafttreten, Außerkrafttreten20
Anlagen
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für HeilpraktikerleistungenAnlage 1
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen GrundversorgungAnlage 2
Aufwendungen für zahnärztliche LeistungenAnlage 3
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für HeilmittelAnlage 4
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für KörperersatzstückeAnlage 5

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.