Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags
(Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags (Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG)
Amtliche Abkürzung
HessAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-11

Vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261)

Geändert am 28. Juni 1999 (GVBl. I S. 330)

Nicht amtliche Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag1
Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Landtag und Beruf2-4
Dritter Teil
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
Erster Abschnitt
Leistungen an Abgeordnete5-7
Zweiter Abschnitt
Leistungen an ehemalige Abgeordnete8-14
Dritter Abschnitt
Leistungen an Hinterbliebene15
Vierter Abschnitt
Beihilfen Beitragszuschüsse und Unterstützungen16,17
Fünfter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen18-21
Sechster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften22-26
Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament
Erster Abschnitt
Wahlvorbereitungsurlaub27
Zweiter Abschnitt
Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes28
Dritter Abschnitt
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat29-37
Fünfter Teil
Übergangsregelungen, In-Kraft-Treten38-40