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Hessen
HessAbgG,HE - Hessisches Abgeordnetengesetz
HessAbgG,HE - Hessisches Abgeordnetengesetz
HessAbgG,HE - Hessisches Abgeordnetengesetz
§ 1, Erster Teil - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
§§ 2 - 4l, Zweiter Teil - Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
§§ 5 - 26, Dritter Teil - Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
§§ 27 - 37, Vierter Teil - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament
§§ 38 - 40, Fünfter Teil - Übergangsregelungen, In-Kraft-Treten