Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags
(Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags (Hessisches Abgeordnetengesetz - HessAbgG)
Amtliche Abkürzung
HessAbgG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-11

GVBl. II 12-11

Vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 2009 (GVBl. I S. 139)

- Paragrafentitel teilweise redaktionell -

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Hessischen Landtag1
Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
Freie Mandatsausübung2
Wahlvorbereitungsurlaub3
Berufs- und Betriebszeiten4
Verhaltensregeln4a
Ausübung des Mandats und Offenlegungspflichten4b
Dritter Teil
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
Erster Abschnitt
Leistungen an Abgeordnete
Grundentschädigung5
Zusätzliche Entschädigungen6
Reisen7
Zweiter Abschnitt
Leistungen an ehemalige Abgeordnete
Anspruch auf Übergangsgeld8
Höhe und Zahlungsweise des Übergangsgeldes9
Anspruch auf Altersentschädigung10
Höhe der Altersentschädigung11
Mandatszeiten in anderen Parlamenten12
Gesundheitsschäden13
Versorgungsabfindung14
Dritter Abschnitt
Leistungen an Hinterbliebene
Hinterbliebenenversorgung15
Vierter Abschnitt
Beihilfen, Beitragszuschüsse und Unterstützungen
Beihilfen und Beitragszuschüsse16
Unterstützungen17
Fünfter Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Mehrere aktive Bezüge18
Aktive und passive Bezüge19
Passive und aktive Bezüge20
Mehrere passive Bezüge21
Sechster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen22
Beginn und Ende der Ansprüche23
Zahlungsweise24
Verzicht, Übertragbarkeit25
Anwendung anderer gesetzlicher Vorschriften26
Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Parlament
Erster Abschnitt
Wahlvorbereitungsurlaub
Wahlvorbereitungsurlaub27
Zweiter Abschnitt
Wahl in die gesetzgebende Körperschaft eines anderen Landes
Wahl in andere Parlamente bei gleichzeitiger Vereinbarkeit von Amt und Mandat28
Dritter Abschnitt
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
Unvereinbare Ämter29
Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis30
Beamte auf Widerruf und auf Probe31
Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats32
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst33
Entlassung34
Beförderungsverbot35
Richter36
Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes37
Fünfter Teil
Übergangsregelungen, In-Kraft-Treten
Versorgung für Zeiten vor In-Kraft-Treten des Gesetzes38
Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2003 geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung38a
Übergangsregelung zu der ab der 17. Wahlperiode geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung38b
Übergangsregelung bei der Hinterbliebenenversorgung38c
Frühere Mandatszeiten39
In-Kraft-Treten, Aufhebung bisherigen Rechts, Ausführungsbestimmungen40