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  • ab 03.10.2019 (aktuelle Fassung)

§ 3 LVO - Laufbahnen, Laufbahnordnungsbehörden

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg (LVO - Laufbahnverordnung)
Amtliche Abkürzung
LVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
210-3

Die im Land Brandenburg eingerichteten Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst ergeben sich aus Anlage 1, die Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst aus Anlage 2. Laufbahnordnungsbehörden sind die in den Anlagen 1 und 2 genannten obersten Dienstbehörden.