§ 13 SEDDiktStiftG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
- Redaktionelle Abkürzung
- SEDDiktStiftG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 224-14
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 5. Juni 1998
Der Bundespräsident
Roman Herzog
Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl
Der Bundesminister des Innern
Kanther