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  • ab 13.06.1998 (aktuelle Fassung)

§ 13 SEDDiktStiftG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Redaktionelle Abkürzung
SEDDiktStiftG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
224-14

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Berlin, den 5. Juni 1998

Der Bundespräsident
Roman Herzog

Der Bundeskanzler
Dr. Helmut Kohl

Der Bundesminister des Innern
Kanther