§ 1 SEDDiktStiftG - Rechtsform der Stiftung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
- Redaktionelle Abkürzung
- SEDDiktStiftG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 224-14
Unter dem Namen "Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.