Versionsverlauf


§ 2 ThürAGSGG - Errichtung, Name und Bezirk des Landessozialgerichts

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes (ThürAGSGG)
Amtliche Abkürzung
ThürAGSGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
304-1

Für Thüringen wird ein Landessozialgericht errichtet. Es führt den Namen "Thüringer Landessozialgericht" und hat seinen Sitz in Erfurt.