§ 2 ThürAGSGG - Errichtung, Name und Bezirk des Landessozialgerichts
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes (ThürAGSGG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürAGSGG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 304-1
Für Thüringen wird ein Landessozialgericht errichtet. Es führt den Namen "Thüringer Landessozialgericht" und hat seinen Sitz in Erfurt.