Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten
(Laufbahnverordnung - LbV)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamten (Laufbahnverordnung - LbV)
Amtliche Abkürzung
LbV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2030-2-1-2-F

Vom 4. März 1996 (GVBl S. 99, 220 BayRS 2030-2-1-2-F)

Außer Kraft am 1. April 2009 durch § 75 Absatz 2 der Verordnung vom 1. April 2009 (GVBl S. 51) (1)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeines
Geltungsbereich1
Leistungsgrundsatz2
Ausschreibung3
Begriffsbestimmungen4
Ordnung der Laufbahnen5
Erwerb der Laufbahnbefähigung, Befähigung anderer Bewerber6
Laufbahnwechsel, Anerkennung der Befähigung7
Probezeit im Sinn des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a BayBG8
Anstellung9
Berücksichtigung von Erziehungszeiten9a
Übertragung höherwertiger Dienstposten10
Probezeit im Sinn des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b BayBG in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe10a
Beförderungen11
Sonderregelung für Beförderungen12
Dienstzeiten13
Schwerbehinderte Menschen14
Abschnitt II
Laufbahnbewerber
Erster Teil
Gemeinsame Vorschriften
Grundsätze15
Einstellungsprüfung, besonderes Auswahlverfahren16
Höchstaltersgrenzen17
Einstellung in den Vorbereitungsdienst18
Gestaltung des Vorbereitungsdienstes19
Übernahme in die nächstniedrigere Laufbahn20
Anstellungsprüfung, Ernennung zum Beamten auf Probe21
Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf22
Zweiter Teil
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Zulassung23
Begründung des Ausbildungsverhältnisses24
Dienstpflichten25
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses26
Dritter Teil
Einfacher Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst27
Vorbereitungsdienst28
Probezeit29
Vierter Teil
Mittlerer Dienst
Einstellung den Vorbereitungsdienst30
Vorbereitungsdienst31
Probezeit32
Aufstieg33
Fünfter Teil
Gehobener Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst34
Vorbereitungsdienst35
Probezeit36
Aufstieg37
Aufstieg für besondere Verwendungen37a
Sechster Teil
Höherer Dienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst38
Vorbereitungsdienst39
Probezeit40
Beamte an obersten Landesbehörde41
Aufstieg42
Abschnitt III
Laufbahnen besonderer Fachrichtungen
Gestaltungsgrundsätze43
Befähigungsvoraussetzungen44
Feststellung der Befähigung45
Abschnitt IV
Andere Bewerber
Befähigungsvoraussetzungen46
Probezeit47
Abschnitt V
Dienstliche Beurteilung
Dienstliche Beurteilung48
Periodische Beurteilung49
Zwischenbeurteilung50
Inhalt der dienstlichen Beurteilung51
Bewertung und Gesamturteil52
Zuständigkeit53
Eröffnung der dienstlichen Beurteilung54
Ausnahmegenehmigungen54a
Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften54b
Abschnitt VI
Fortbildung
55
Abschnitt VII
Übernahme von Beamten
Übernahme von Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamter von Dienstherren innerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes56
Übernahme von Beamten und Wiedereinstellung früherer Beamter von Dienstherren außerhalb des Geltungsbereichs des Bayerischen Beamtengesetzes57
Abschnitt VIII
Landespersonalausschuss
Feststellung der Laufbahnbefähigung58
Allgemeine Ausnahmen59
Abschnitt IX
Übergangs- und Schlussvorschriften
Zuständigkeit der obersten Dienstbehörden60
Erlass von Verwaltungsvorschriften61
Übergangsregelungen62
weggefallen63
In-Kraft-Treten, Anpassung von Vorschriften64

(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 74 der Verordnung vom 1. April 2009 (GVBl S. 51) und Artikel 70 des Gesetzes vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 571, 764)