§ 65 SächsBhVO - Übergangsvorschriften

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (Sächsische Beihilfeverordnung - SächsBhVO)
Amtliche Abkürzung
SächsBhVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
242-28/2

(1) Für Aufwendungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung entstanden sind, sind die bis dahin maßgebenden Beihilfevorschriften anzuwenden.

(2) (weggefallen)