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Sachsen
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SächsBhVO,SN - Sächsische Beihilfeverordnung
§§ 40 - 43, Abschnitt 4 - Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten
§§ 40 - 43, Abschnitt 4 - Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten
§ 40 SächsBhVO, Schutzimpfungen und andere Vorsorgemaßnahmen
§ 41 SächsBhVO, Früherkennungsuntersuchungen
§ 42 SächsBhVO, Kinderuntersuchungen
§ 43 SächsBhVO, Verhütung von Zahnerkrankungen