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Sachsen
SächsBhVO,SN - Sächsische Beihilfeverordnung
SächsBhVO,SN - Sächsische Beihilfeverordnung
SächsBhVO,SN - Sächsische Beihilfeverordnung
§§ 1 - 7a, Abschnitt 1 - Allgemeine Regelungen
§§ 8 - 36, Abschnitt 2 - Aufwendungen in Krankheits- und Todesfällen
§§ 37 - 39, Abschnitt 3 - Aufwendungen bei medizinischer Rehabilitation und Kuren
§§ 40 - 43, Abschnitt 4 - Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten
§§ 44 - 47, Abschnitt 5 - Aufwendungen in Geburtsfällen und anderen Fällen
§§ 48 - 56, Abschnitt 6 - Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§§ 57 - 61, Abschnitt 7 - Umfang der Beihilfe
§§ 62 - 64, Abschnitt 8 - Verfahrensvorschriften
§§ 65 - 67, Abschnitt 9 - Pauschale Beihilfe
§§ 68 - 69, Abschnitt 10 - Übergangsvorschriften
Anlage 1 SächsBhVO, Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Anlage 2 SächsBhVO, Voraussetzungen und Höchstbeträge für Heilpraktikerleistungen
Anlage 3 SächsBhVO, Voraussetzungen und Höchstbeträge für Heilmittel
Anlage 4 SächsBhVO, Kurorteverzeichnis (Inland)
Anlage 5 SächsBhVO, Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung, Gendiagnostik und Früherkennung
Anlage 5a SächsBhVO, Beihilfefähigkeit der Aufwendungen durch die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
Anlage 6 SächsBhVO, Voraussetzungen und Höchstbeträge für Leistungen von Hebammen
Anlage 7 SächsBhVO, Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung
Anlage 8 SächsBhVO, Antrag auf Gewährung von Beihilfe
Anlage 9 SächsBhVO, Kurzantrag auf Gewährung von Beihilfe
Anlage 10 SächsBhVO, Aufwendungen für dauernde Pflege (Anlage "Pflege")
Anlage 11 SächsBhVO, Antrag auf Gewährung von Pflegegeld
Anlage 12 SächsBhVO, Antrag auf pauschale Beihilfe nach § 80a des Sächsischen Beamtengesetzes