Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG)

Bibliographie

Titel
Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG)
Amtliche Abkürzung
HDSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
300-28

(GVBl. II 300-28)

In der Fassung vom 7. Januar 1999 (GVBl. I S. 98)

Außer Kraft am 25. Mai 2018 durch Artikel 30 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82) (1)

Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Allgemeiner Datenschutz
Erster Abschnitt
Grundsatzregelungen
Aufgabe1
Begriffsbestimmungen2
Anwendungsbereich3
Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag4
Behördlicher Datenschutzbeauftragter5
Verfahrensverzeichnis 6
Zulässigkeit der Datenverarbeitung7
Rechte der Betroffenen8
Datengeheimnis9
Technische und organisatorische Maßnahmen10
Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Erforderlichkeit11
Erheben12
Zweckbindung13
Verantwortlichkeit für die Zulässigkeit der Datenübermittlung14
Gemeinsame Verfahren15
Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs16
Übermittlung an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes17
Dritter Abschnitt
Rechte des Betroffenen
Auskunft und Benachrichtigung18
Berichtigung, Sperrung und Löschung19
Schadensersatz20
ZWEITER TEIL
Hessischer Datenschutzbeauftragter
Rechtsstellung21
Unabhängigkeit22
Verschwiegenheitspflicht23
Aufgaben24
Gutachten und Untersuchungen25
Frist26
Beanstandungen durch den Hessischen Datenschutzbeauftragten27
Anrufung des Hessischen Datenschutzbeauftragten28
Auskunftsrecht des Hessischen Datenschutzbeauftragten29
Berichtspflicht30
Personal- und Sachausstattung31
DRITTER TEIL
Besonderer Datenschutz
Datenverarbeitung für Planungszwecke32
Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke33
Datenschutz bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen34
Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften35
Fernmessen und Fernwirken36
Datenverarbeitung des Hessischen Rundfunks zu journalistisch-redaktionellen Zwecken37
VIERTER TEIL
Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
Auskunftsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane38
Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Landtag und die kommunalen Vertretungsorgane39
FÜNFTER TEIL
Schlussvorschriften
Straftaten40
Ordnungswidrigkeiten41
Rechtsweg42
Übergangsvorschriften43
Inkrafttreten, Außerkrafttreten44

zur weiteren Anwendung s. § 90 Absatz 2 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82)