Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Teil A
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

(VOB/A)

Bibliographie

Titel
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A)
Amtliche Abkürzung
VOB/A
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

- Ausgabe 2019 -

Vom 31. Januar 2019*

Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 6. September 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4) **

Die anliegenden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) werden hiermit bekannt gegeben. Sie sind von den öffentlichen Auftraggebern aber noch nicht anzuwenden.

Der Abschnitt 1 VOB/A ersetzt den Abschnitt 1 VOB/A vom 26. Juni 2016 (BAnz AT 01.07.2016 B4).

Der Abschnitt 2 VOB/A ersetzt den Abschnitt 2 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3).

Der Abschnitt 3 VOB/A ersetzt den Abschnitt 3 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3).

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abschnitts 1 VOB/A für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bestimmen. Vorgesehen dafür ist der 1. März 2019.

Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 und 3 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der VgV und VSVgV werden vorbereitet. Nach erfolgter Änderung wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abschnitte 2 und 3 VOB/A für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bekannt geben.

Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des DVA vom Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben.

Der DVA beabsichtigt, im Verlauf des Jahres 2019 alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2019 herauszugeben.

Berlin, den 31. Januar 2019
BW I 7 - 81063.06/01 - 2018/0001 - 604634

Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat

Im Auftrag
Christine Hammann

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Hinweise für die Überarbeitung VOB/A 2019

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat Änderungen in der VOB/A beschlossen.

Sie dienen der Aktualisierung des Abschnitts 1 im Nachgang zur Vergaberechtsreform 2016 und setzen dort auch Beschlüsse des Wohngipfels vom 21. September 2018 um.

Abschnitte 2 und 3 wurden vorwiegend redaktionell geändert. Daneben wurden einige der in Abschnitt 1 beschlossenen Änderungen inhaltsgleich übertragen.

Erläuterungen zu den inhaltlichen Änderungen sind für den Einführungserlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu Abschnitt 1 vorgesehen, der im Gemeinsamen Ministerialblatt des Bundes veröffentlicht werden wird.

Die Änderungen der VOB/A werden in die für die zweite Jahreshälfte 2019 geplante Gesamtausgabe der VOB 2019 einfließen.

VOB Teil A 2019
Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Abschnitt 1
Basisparagrafen
Bauleistungen§ 1
Grundsätze§ 2
Arten der Vergabe§ 3
Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 3a
Ablauf der Verfahren§ 3b
Vertragsarten§ 4
Rahmenvereinbarungen§ 4a
Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe§ 5
Teilnehmer am Wettbewerb§ 6
Eignungsnachweise§ 6a
Mittel der Nachweisführung, Verfahren§ 6b
Leistungsbeschreibung§ 7
Technische Spezifikationen§ 7a
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis§ 7b
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm§ 7c
Vergabeunterlagen§ 8
Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen§ 8a
Kosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren§ 8b
Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug§ 9
Vertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung§ 9a
Verjährung der Mängelansprüche§ 9b
Sicherheitsleistung§ 9c
Änderung der Vergütung§ 9d
Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen§ 10
Grundsätze der Informationsübermittlung§ 11
Anforderungen an elektronische Mittel§ 11a
Auftragsbekanntmachung§ 12
Versand der Vergabeunterlagen§ 12a
Form und Inhalt der Angebote§ 13
Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote§ 14
Öffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote§ 14a
Aufklärung des Angebotsinhalts§ 15
Ausschluss von Angeboten§ 16
Nachforderung von Unterlagen§ 16a
Eignung§ 16b
Prüfung§ 16c
Wertung§ 16d
Aufhebung der Ausschreibung§ 17
Zuschlag§ 18
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote§ 19
Dokumentation, Informationspflicht§ 20
Nachprüfungsstellen§ 21
Änderungen während der Vertragslaufzeit§ 22
Baukonzessionen§ 23
Vergabe im Ausland§ 24
Technische SpezifikationenAnhang TS
Abschnitt 2
Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
Anwendungsbereich§ 1 EU
Grundsätze§ 2 EU
Arten der Vergabe§ 3 EU
Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 3a EU
Ablauf der Verfahren§ 3b EU
Vertragsarten§ 4 EU
Rahmenvereinbarungen§ 4a EU
Besondere Instrumente und Methoden§ 4b EU
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen§ 5 EU
Teilnehmer am Wettbewerb§ 6 EU
Eignungsnachweise§ 6a EU
Mittel der Nachweisführung, Verfahren§ 6b EU
Qualitätssicherung und Umweltmanagement§ 6c EU
Kapazitäten anderer Unternehmen§ 6d EU
Ausschlussgründe§ 6e EU
Selbstreinigung§ 6f EU
Leistungsbeschreibung§ 7 EU
Technische Spezifikationen, Testberichte, Zertifizierungen, Gütezeichen§ 7a EU
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis§ 7b EU
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm§ 7c EU
Vergabeunterlagen§ 8 EU
Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen§ 8a EU
Kosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren§ 8b EU
Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen§ 8c EU
Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug§ 9 EU
Vertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung§ 9a EU
Verjährung der Mängelansprüche§ 9b EU
Sicherheitsleistung§ 9c EU
Änderung der Vergütung§ 9d EU
Fristen§ 10 EU
Fristen im offenen Verfahren§ 10a EU
Fristen im nicht offenen Verfahren§ 10b EU
Fristen im Verhandlungsverfahren§ 10c EU
Fristen im wettbewerblichen Dialog und bei der Innovationspartnerschaft§ 10d EU
Grundsätze der Informationsübermittlung§ 11 EU
Anforderungen an elektronische Mittel§ 11a EU
Ausnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel§ 11b EU
Vorinformation, Auftragsbekanntmachung, Ex-Ante-Bekanntmachung§ 12 EU
Versand der Vergabeunterlagen§ 12a EU
Form und Inhalt der Angebote§ 13 EU
Öffnung der Angebote, Öffnungstermin§ 14 EU
Aufklärung des Angebotsinhalts§ 15 EU
Ausschluss von Angeboten§ 16 EU
Nachforderung von Unterlagen§ 16a EU
Eignung§ 16b EU
Prüfung§ 16c EU
Wertung§ 16d EU
Aufhebung der Ausschreibung§ 17 EU
Zuschlag§ 18 EU
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote§ 19 EU
Dokumentation§ 20 EU
Nachprüfungsbehörden§ 21 EU
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit§ 22 EU
Technische SpezifikationenAnhang TS EU
Abschnitt 3
Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
Anwendungsbereich§ 1 VS
Grundsätze§ 2 VS
Arten der Vergabe§ 3 VS
Zulässigkeitsvoraussetzungen§ 3a VS
Ablauf der Verfahren§ 3b VS
Vertragsarten§ 4 VS
Rahmenvereinbarungen§ 4a VS
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen§ 5 VS
Teilnehmer am Wettbewerb§ 6 VS
Eignungsnachweise§ 6a VS
Mittel der Nachweisführung, Verfahren§ 6b VS
Qualitätssicherung und Umweltmanagement§ 6c VS
Kapazitäten anderer Unternehmen§ 6d VS
Ausschlussgründe§ 6e VS
Selbstreinigung§ 6f VS
Leistungsbeschreibung§ 7 VS
Technische Spezifikationen§ 7a VS
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis§ 7b VS
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm§ 7c VS
Vergabeunterlagen§ 8 VS
Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen§ 8a VS
Kosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren§ 8b VS
Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug§ 9 VS
Vertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung§ 9a VS
Verjährung der Mängelansprüche§ 9b VS
Sicherheitsleistung§ 9c VS
Änderung der Vergütung§ 9d VS
Fristen§ 10 VS
§ 10a VS
Fristen im nicht offenen Verfahren§ 10b VS
Fristen im Verhandlungsverfahren§ 10c VS
Fristen im wettbewerblichen Dialog§ 10d VS
Grundsätze der Informationsübermittlung§ 11 VS
Anforderungen an elektronische Mittel§ 11a VS
Vorinformation, Auftragsbekanntmachung, Ex-Ante-Bekanntmachung§ 12 VS
Versand der Vergabeunterlagen§ 12a VS
Form und Inhalt der Angebote§ 13 VS
Öffnung der Angebote, Öffnungstermin§ 14 VS
Aufklärung des Angebotsinhalts§ 15 VS
Ausschluss von Angeboten§ 16 VS
Nachforderung von Unterlagen§ 16a VS
Eignung§ 16b VS
Prüfung§ 16c VS
Wertung§ 16d VS
Aufhebung der Ausschreibung§ 17 VS
Zuschlag§ 18 VS
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote§ 19 VS
Dokumentation§ 20 VS
Nachprüfungsbehörden§ 21 VS
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit§ 22 VS
Anhang TS Technische SpezifikationenAnhang TS VS

Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) in der Ausgabe 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) ist per Erlass des BMI vom 20. Februar 2019 (AZ: BW I 7 - 70421) verbindlich zum 1. März 2019 eingeführt worden. Zur Inkraftsetzung der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A enthält der Erlass des BMI folgenden Hinweis: "Die Bekanntmachung (BAnz AT 19.02.2019 B2) enthält auch die - überwiegend redaktionell - überarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der VOB/A. Deren Inkraftsetzung erfolgt erst durch Anpassung der statischen Verweise in § 2 VgV(1) und § 2 VSVgV(2). Das entsprechende Verordnungsgebungsverfahren wird vorbereitet. (3) BMI wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens mit gesondertem Erlass hinweisen.

Die Änderung der Vergabeverordnung (VgV) gemäß Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1081), ist gemäß Artikel 3 dieser Verordnung am 18. Juli 2019 in Kraft getreten.

Die Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) gemäß Artikel 2 der Verordnung vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1081), ist gemäß Artikel 3 dieser Verordnung am 18. Juli 2019 in Kraft getreten.

Die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2019 (BGBl. I S. 1081) wurde am 17. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27 veröffentlicht und ist gemäß Artikel 3 dieser Verordnung am 18. Juli 2019 in Kraft getreten.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften vom 7. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 39) am 14. Februar 2024, sind die Änderungen anwendbar.

Vgl. Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 22. Februar 2024 (GMBl S. 248)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)
Hinweise für die Änderungen in der VOB/A

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat Änderungen in der VOB/A beschlossen, die die in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) festgelegten Regelungen zur Nutzung der neuen EU-Bekanntmachungsformulare (eForms) nachzeichnen (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. Juni 2023 (BAnz AT 04.07.2023 B4)).

Die Bekanntmachung vom 16. Juni 2023 ist für einige Vorschriften der VOB/A Abschnitt 2 und 3 zu korrigieren.

Erläuterungen zu den neuen Bekanntmachungsregeln im Vergabeverfahren, die für die Bekanntmachung vom 16. Juni 2023 und diese Bekanntmachung gelten werden, sind für den Einführungserlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgesehen, der im Gemeinsamen Ministerialblatt des Bundes veröffentlicht werden wird.