§ 3 StiftG Bln - Entscheidung bei Zweifeln über die Rechtsnatur oder die Art einer Stiftung
Bibliographie
- Titel
- Berliner Stiftungsgesetz (StiftG Bln)
- Amtliche Abkürzung
- StiftG Bln
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 401-1
Bestehen Zweifel über die Rechtsnatur oder die Art einer Stiftung, insbesondere darüber, ob sie eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist, entscheidet darüber die für Justiz zuständige Senatsverwaltung.