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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Juristinnen und Juristen des Freistaates Sachsen
(Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung - SächsJAPO)

Bibliographie

Titel
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung der Juristinnen und Juristen des Freistaates Sachsen (Sächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung - SächsJAPO)
Amtliche Abkürzung
SächsJAPO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
305-1.1/3

Vom 13. September 2021 (SächsGVBl. S. 1124)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 525)

Auf Grund des § 9 des Sächsischen Juristenausbildungsgesetzes vom 26. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 318) verordnet das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, dem Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus:

Inhaltsübersicht (1)§§
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 1
Gliederung der Ausbildung, Prüfungsbehörde und Prüfungsorgane
Ausbildungsabschnitte und Prüfungen1
Aufgaben und Zuständigkeiten2
Weisungsunabhängigkeit3
Zusammensetzung und Rechtsstellung der Prüfungsorgane4
Beschlussfassung der Prüfungsausschüsse5
Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften für das Prüfungsverfahren in der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung6
Prüfungsverhinderung7
Bewertung8
Nichterbringung von Prüfungsleistungen9
Mängel im Prüfungsverfahren10
Hilfsmittel11
Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren12
Nachteilsausgleich13
Teil 2
Erste Juristische Prüfung
Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Pflichtfachprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung
Prüfungsgebiete14
Prüfungszeugnis15
Dauer des Studiums16
Ordnungsgemäßes Studium17
Leistungsnachweise18
Praktische Studienzeit19
Abschnitt 2
Die staatliche Pflichtfachprüfung
Zulassungsantrag20
Zulassung zur Prüfung21
Form der Prüfung22
Schriftliche Prüfung23
Bewertung der Prüfungsarbeiten24
Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Zulassung zur mündlichen Prüfung25
Mündliche Prüfung26
Bewertung der mündlichen Prüfung und Feststellung der Endnote27
Begründung; Einsichtnahme28
Freiversuch29
Wiederholung der Prüfung30
Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung31
Teil 3
Vorbereitungsdienst
Zuständigkeiten für den Vorbereitungsdienst32
Ziel des Vorbereitungsdienstes33
Aufnahme in den Vorbereitungsdienst34
Ausbildungsbezüge im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis35
Gliederung des Vorbereitungsdienstes36
Teilzeitausbildung36a
Wahlstation37
Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften und sonstige Lehrgänge38
Gastreferendarin oder Gastreferendar39
Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte40
Urlaub, Anrechnung von Urlaubs- und Krankheitszeiten auf den Vorbereitungsdienst41
Ausbildungszeugnisse42
Teil 4
Zweite Juristische Staatsprüfung
Grundsatz43
Prüfungsgebiete44
Prüfungsorte45
Zulassung zur schriftlichen Prüfung46
Form der Prüfung47
Schriftliche Prüfung48
Bewertung der Prüfungsarbeiten; Ergebnis der schriftlichen Prüfung; Zulassung zur mündlichen Prüfung49
Mündliche Prüfung50
Bewertung der mündlichen Prüfung51
Gesamtnote52
Prüfungszeugnis53
Festsetzung der Platznummern54
Wiederholung der Prüfung55
Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung56
Ergänzungsvorbereitungsdienst57
Teil 5
Aufnahmeverfahren
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Zulassungen58
Ausbildungskapazität59
Aufnahmeverfahren60
Abschnitt 2
Auswahlverfahren
Grundsatz61
Gewichtete Bewerbungsliste62
Ranggleichheit63
Härtefälle64
Teil 6
Schlussvorschriften
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten65
Übergangsbestimmungen66
Inkrafttreten, Außerkrafttreten67
Vergütung für die Mitwirkung an den juristischen Prüfungen Anlage

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.