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Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)
Amtliche Abkürzung
L-BGG
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
8111

Vom 17. Dezember 2014 (GBl. S. 819)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 2023 (GBl. S. 270)

Der Landtag hat am 17. Dezember 2014 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Gesetzesziel1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Frauen mit Behinderungen4
Abschnitt 2
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
Gleichstellungsauftrag5
Benachteiligungsverbot für öffentliche Stellen; Beweislastumkehr6
Menschen mit Behinderungen in Begleitung zertifizierter Assistenzhunde 6a
Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr7
Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen8
Gestaltung des Schriftverkehrs9
Barrierefreie mediale Angebote10
Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg10a
Schlichtungsstelle10b
Abschnitt 3
Rechtsbehelfe
Prozessstandschaft in verwaltungsund sozialrechtlichen Verfahren11
Verbandsklagerecht12
Abschnitt 4
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
Amt der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen13
Aufgaben und Befugnisse der oder des Landes-Behindertenbeauftragten14
Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen15
Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Verordnungsermächtigung16
Abschnitt 5
Schlussvorschrift
Inkrafttreten17