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Baden-Württemberg
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L-BGG,BW - Landes-Behindertengleichstellungsgesetz
§§ 13 - 16, Abschnitt 4 - Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
§§ 13 - 16, Abschnitt 4 - Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
§ 13 L-BGG, Amt der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 14 L-BGG, Aufgaben und Befugnisse der oder des Landes-Behindertenbeauftragten
§ 15 L-BGG, Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 16 L-BGG, Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Verordnungsermächtigung