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Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)
Amtliche Abkürzung
L-BGG
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
8111

Vom 17. Dezember 2014 (GBl. S. 819)

Geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GBl. S. 1560) 1

Der Landtag hat am 17. Dezember 2014 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Gesetzesziel1
Geltungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Frauen mit Behinderungen4
Abschnitt 2
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
Gleichstellungsauftrag5
Benachteiligungsverbot für öffentliche Stellen; Beweislastumkehr6
Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr7
Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen8
Gestaltung des Schriftverkehrs9
Barrierefreie mediale Angebote10
Abschnitt 3
Rechtsbehelfe
Prozessstandschaft in verwaltungsund sozialrechtlichen Verfahren11
Verbandsklagerecht12
Abschnitt 4
Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
Amt der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen13
Aufgaben und Befugnisse der oder des Landes-Behindertenbeauftragten14
Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen15
Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Verordnungsermächtigung16
Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsvorschriften17
Inkrafttreten18

Artikel 1 des Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2. Dezember 2016, S. 1).