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  • ab 24.01.1996 (aktuelle Fassung)

§ 11 GOVerfassGer - Änderung der Geschäftsordnung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung
GOVerfassGer,MV
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
300-6

(1) Jedes Mitglied des Landesverfassungsgerichts kann die Änderung oder Ergänzung der Geschäftsordnung beantragen. Der Antrag soll schriftlich gestellt werden sowie eine formulierte Textänderung und eine kurze Begründung enthalten.

(2) Eine Änderung oder Ergänzung der Geschäftsordnung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts.