§ 11 GOVerfassGer - Änderung der Geschäftsordnung
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
- Redaktionelle Abkürzung
- GOVerfassGer,MV
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 300-6
(1) Jedes Mitglied des Landesverfassungsgerichts kann die Änderung oder Ergänzung der Geschäftsordnung beantragen. Der Antrag soll schriftlich gestellt werden sowie eine formulierte Textänderung und eine kurze Begründung enthalten.
(2) Eine Änderung oder Ergänzung der Geschäftsordnung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts.