Art. 1 HG 2023 - Feststellung des Haushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2023
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 630-2-25-F
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 424 666 800 € festgestellt.