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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Art. 5 HG 2023 - Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)
Amtliche Abkürzung
HG 2023
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-25-F

Die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 9. April 2021 (GVBl. S. 150) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

  2. 2.

    Art. 91 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Abs. 1 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Satz 1 wird wie folgt geändert:

        1. aaa)

          In Nr. 3 wird das Wort "oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.

        2. bbb)

          Nach Nr. 3 wird folgende Nr. 4 eingefügt:

          "4.
          vom Staat Billigkeitsleistungen gewährt bekommen oder".

        3. ccc)

          Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5.

      2. bb)

        In Satz 2 wird die Angabe "3" durch die Angabe "4" ersetzt.

    2. b)

      Abs. 2 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        In Satz 1 wird das Wort "Absatz" jeweils durch die Angabe "Abs." und die Angabe "Nr. 4" wird durch die Angabe "Nr. 5" ersetzt.

      2. bb)

        Folgender Satz 3 wird angefügt:

        "Bei Billigkeitsleistungen erstreckt sich die Prüfung auf die zugrunde liegenden Voraussetzungen."