Art. 5 HG 2023 - Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2023
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 630-2-25-F
Die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 630-1-F) veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 9. April 2021 (GVBl. S. 150) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.
- 2.
Art. 91 wird wie folgt geändert:
- a)
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
In Nr. 3 wird das Wort "oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- bbb)
Nach Nr. 3 wird folgende Nr. 4 eingefügt:
"4.
vom Staat Billigkeitsleistungen gewährt bekommen oder". - ccc)
Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5.
- bb)
In Satz 2 wird die Angabe "3" durch die Angabe "4" ersetzt.
- b)
Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Satz 1 wird das Wort "Absatz" jeweils durch die Angabe "Abs." und die Angabe "Nr. 4" wird durch die Angabe "Nr. 5" ersetzt.
- bb)
Folgender Satz 3 wird angefügt:
"Bei Billigkeitsleistungen erstreckt sich die Prüfung auf die zugrunde liegenden Voraussetzungen."