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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023
(Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)
Amtliche Abkürzung
HG 2023
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-25-F

Vom 21. April 2023 (GVBl. S. 128)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Feststellung des Haushaltsplans1
Kreditermächtigungen2
Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung5
Bewirtschaftung der Personalausgaben, Stellenbesetzung6
Vergleichbare Stellen6a
(nicht besetzt)6b
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen6c
Ersatzstellen bei Altersteilzeit, begrenzter Dienstfähigkeit und bei Arbeitszeitmodellen6d
(nicht besetzt)6e
Sperre frei werdender Stellen im Rahmen der Verlängerung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer6f
Besetzung von Stellen für Arbeitnehmer6g
(nicht besetzt)6h
Stellenhebungen im Haushalt 20236i
Stellenansparung - Lernzeitverlängerung am Gymnasium6j
(nicht besetzt)6k
Personalübergang auf eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesstraßen6l
Übertragung von Ausgaben7
Sonstige Ermächtigungen und Regelungen8
Änderung des Bayerischen Grundsteuergesetzes9
Änderung des Kostengesetzes10
Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes11
Änderung des Bayerischen Reisekostengesetzes12
Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes13
Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes14
Durchführungsbestimmungen15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten16
Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023Anlage 1
Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz 2023 (DBestHG 2023)Anlage 2