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§ 1 HG 2023/2024 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)
Amtliche Abkürzung
HG 2023/2024
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4y

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:

  1. 1.

    16 654 683 800 Euro für das Haushaltsjahr 2023,

  2. 2.

    16 741 109 300 Euro für das Haushaltsjahr 2024.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:

  1. 1.

    4 841 012 200 Euro für das Haushaltsjahr 2023,

  2. 2.

    3 516 463 000 Euro für das Haushaltsjahr 2024.