§ 1 HG 2023/2024 - Feststellung des Haushaltsplanes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2023/2024
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 630-4y
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf:
- 1.
16 654 683 800 Euro für das Haushaltsjahr 2023,
- 2.
16 359 191 300 Euro für das Haushaltsjahr 2024.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf:
- 1.
4 841 012 200 Euro für das Haushaltsjahr 2023,
- 2.
3 450 288 000 Euro für das Haushaltsjahr 2024.