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Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
(Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)
Amtliche Abkürzung
HG 2023/2024
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4y

Vom 16. Dezember 2022 (GVBl. I Nr. 35)

Geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2024 (GVBl. I Nr. 43, 47) (1)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen2
Tilgungsplan3
Gewährleistungen4
Sonstige Gewährleistungen5
Grundsätze für neue Steuerungsinstrumente6
Neue Steuerungsinstrumente im Bereich des Landtages, des Verfassungsgerichts und des Landesrechnungshofes 7
Besondere Regelungen für den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen8
Mehrausgaben, Komplementärmittel9
Sonderfinanzierungen10
Industrieansiedlungsverträge11
Besondere Regelungen für Zuwendungen12
Personalwirtschaftliche Regelungen13
Besondere Regelungen für Planstellen und Stellen14
Ausbringung zusätzlicher Leerstellen15
Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente an Beamtinnen und Beamte16
Verbilligte Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Grundstücken17
Besondere Regelungen für geheim zu haltende Ausgaben18
Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages19
Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen20
Inkrafttreten21
Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2024Anlage

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 vom 25. Juli 2024 (GVBl. I Nr. 43, 47) gelten die Änderungen des Haushaltsplans auf der Grundlage des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 vom 26. Februar 2024 (GVBl. I Nr. 7) insoweit fort, wie sie nicht durch das vorgenannte Gesetz geändert werden.