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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

§ 5 HG 2023/2024 - Sonstige Gewährleistungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)
Amtliche Abkürzung
HG 2023/2024
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-4y

Das für Landwirtschaft und Umwelt zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Jahr 2023 zur Absicherung des Betriebes von Anlagen der Abfallwirtschaft für die Entsorgung gefährlicher Abfälle im Bereich des gemeinsamen Abfallschwerpunktes der Länder Berlin und Brandenburg Gewährleistungen bis zur Höhe von 4 000 000 Euro zu übernehmen.