§ 25 BerlBG - Bekanntmachungen
Bibliographie
- Titel
- Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG)
- Amtliche Abkürzung
- BerlBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 27-1
Soweit öffentliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben, geschieht dies im Amtsblatt für Berlin oder im Bundesanzeiger, soweit gesetzliche Regelungen einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht entgegenstehen. § 23 Abs. 1 bleibt unberührt.