Versionsverlauf


  • ab 28.07.2006 (aktuelle Fassung)

§ 25 BerlBG - Bekanntmachungen

Bibliographie

Titel
Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG)
Amtliche Abkürzung
BerlBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
27-1

Soweit öffentliche Bekanntmachungen zu erfolgen haben, geschieht dies im Amtsblatt für Berlin oder im Bundesanzeiger, soweit gesetzliche Regelungen einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht entgegenstehen. § 23 Abs. 1 bleibt unberührt.