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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 (EStGemAntVO 2024, 2025 und 2026)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2024, 2025 und 2026 (EStGemAntVO 2024, 2025 und 2026)
Amtliche Abkürzung
EStGemAntVO 2024, 2025 und 2026
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
602

Vom 4. Juni 2024 (GV. NRW. S. 335)

Auf Grund des § 2, des § 4 Absatz 2, des § 5 und des § 6 Absatz 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502), von denen § 6 Absatz 8 durch Artikel 4 Nummer 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2142) neu gefasst worden ist, verordnet die Landesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer1
Auszuzahlende Beträge, Auszahlungstermine2
Berechnung und Zahlbarmachung3
Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (Gewerbesteuerumlage)4
Bekanntgabe5
Berichtigung bei fehlerhaftem Verteilungsschlüssel6
Berichtigung der Gewerbesteuerumlage7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten8
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Ermittlung der Schlüsselzahlen nach § 3 GemeindefinanzreformgesetzAnlage 1
Anlage 2

Außer Kraft am 31. Januar 2027 durch § 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GV. NRW. S. 335)