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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2024 - Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)
Amtliche Abkürzung
HG 2024
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
633.34

(1) Der diesem Gesetz als Erste Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 15 203 903 000 Euro festgestellt.

(2) Die Summe der im Haushaltsplan ausgebrachten Ermächtigungen, über das Haushaltsjahr hinaus Verpflichtungen zulasten des Landes einzugehen, wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 6 453 350 900 Euro festgestellt.