Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
Redaktionelle Abkürzung
ArbnErfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
422-1

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 422-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I S. 2363)

Inhaltsübersicht(1)§§
ERSTER ABSCHNITT
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Erfindungen2
Technische Verbesserungsvorschläge3
Diensterfindungen und freie Erfindungen4
ZWEITER ABSCHNITT
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
1. Diensterfindungen
Meldepflicht5
Inanspruchnahme6
Wirkung der Inanspruchnahme7
Frei gewordene Diensterfindungen8
Vergütung bei Inanspruchnahme9
(weggefallen)10
Vergütungsrichtlinien11
Feststellung oder Festsetzung der Vergütung12
Schutzrechtsanmeldung im Inland13
Schutzrechtsanmeldung im Ausland14
Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerb von Schutzrechten15
Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts16
Betriebsgeheimnisse17
2. Freie Erfindungen
Mitteilungspflicht18
Anbietungspflicht19
3. Technische Verbesserungsvorschläge
4. Gemeinsame Bestimmungen
(weggefallen)21
Unabdingbarkeit22
Unbilligkeit23
Geheimhaltungspflicht24
Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis25
Auflösung des Arbeitsverhältnisses26
Insolvenzverfahren27
5. Schiedsverfahren
Gütliche Einigung28
Errichtung der Schiedsstelle29
Besetzung der Schiedsstelle30
Anrufung der Schiedsstelle31
Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle32
Verfahren vor der Schiedsstelle33
Einigungsvorschlag der Schiedsstelle34
Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens35
Kosten des Schiedsverfahrens36
6. Gerichtliches Verfahren
Voraussetzungen für die Erhebung der Klage37
Klage auf angemessene Vergütung38
Zuständigkeit39
DRITTER ABSCHNITT
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst40
Beamte, Soldaten41
Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen 42
VIERTER ABSCHNITT
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsvorschrift 43
(weggefallen)44
Durchführungsbestimmungen45
Außerkrafttreten von Vorschriften46
(weggefallen)47
(weggefallen)48
Inkrafttreten49

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.