Anlage 4 EBO - Gleisabstand
Bibliographie
- Titel
- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)
- Amtliche Abkürzung
- EBO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 933-10
- 1
Der Mindestgleisabstand ist durch Addition der halben Breitenmaße der Grenzlinien zu berechnen.
- 2.1
Der Mindestgleisabstand darf auch wie folgt ermittelt werden:
Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.
- 2.2
Hat das äußere Gleis eine größere Überhöhung (ua) als das innere Gleis (ui), so ist der Mindestgleisabstand zu vergrößern um
3,53 ____________ x (ua-ui [mm] 1,50 - 3
Bei Radien unter 250 m müssen die Gleisabstände von 4,00 m und 3,80 m (§ 10 Abs. 2) sowie von 4,00 m und 4,50 m (§ 10 Abs. 3) wie folgt vergrößert werden:
Radius m Vergrößerung mm 250 0 225 55 200 120 180 180 170 215 150 305 120 700 100 1100 Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.