Krankenhausgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landeskrankenhausgesetz - LKHG M-V)

Bibliographie

Titel
Krankenhausgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landeskrankenhausgesetz - LKHG M-V)
Amtliche Abkürzung
LKHG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
212-18

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 212 - 18

Vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 327)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2024 (GVOBl. M-V S. 479)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht (1)§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen, Krankenhausversorgung
Grundsätze1
Begriffsbestimmungen2
Geltungsbereich3
Abschnitt 2
Patientenrechte
Aufnahme und Versorgung4
Soziale Betreuung5
Dienstbereitschaft und Zusammenarbeit6
Qualitätsmanagement7
Krankenhausaufsicht, Statistik8
Abschnitt 3
Krankenhaus- und Investitionsplanung
Krankenhausplanung9
Beteiligte, unmittelbar Beteiligte10
Finanzierung, Grundsatz11
Investitionsprogramm12
Einzelförderung von Investitionen13
Umfang der Einzelförderung14
Pauschalförderung15
Förderung von Anlauf- und Umstellungskosten sowie von Grundstückskosten16
Förderung von Lasten aus Investitionsdarlehen17
Ausgleich für Eigenmittel18
Förderung bei Schließung oder Umstellung19
Förderung der Nutzung von Anlagegütern20
Nebenbestimmungen, Rückforderung21
Verwendungsnachweis22
Widerruf von Bescheiden, Verzinsung des Erstattungsanspruchs23
Aufbringung der Mittel24
Abschnitt 4
Innere Strukturen der Krankenhäuser
Krankenhausleitung25
Medizinische Organisation26
Abgaben aus Liquidationserlösen27
Abschnitt 5
Ausbildungsstätten
Staatliche Anerkennung, Finanzierung28
Abschnitt 6
Katastrophenschutz, Krankenhaushygiene
Brand- und Katastrophenschutz29
Krankenhaushygiene30
Arzneimittelkommission31
Abschnitt 7
Patientendatenschutz
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen32
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung33
Weitere Verarbeitung von Daten34
Einschränkung des Rechts auf Auskunft der betroffenen Person35
Löschung und Sperrung von Daten36
Speicherung und Bereitstellung von personenbezogenen Daten zu Forschungszwecken im eigenen Krankenhaus, Widerspruchsrecht 37
Datenübermittlung zu Forschungszwecken an Stellen außerhalb des Krankenhauses und gemeinsame Forschung37a
Treuhandstelle37b
Veröffentlichung von personenbezogenen Daten37c
Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Verfahren des maschinellen Lernens (künstliche Intelligenz)37d
Datenverarbeitung im Auftrag38
Ordnungswidrigkeiten39
Abschnitt 8
Übergangsbestimmungen40
Inkrafttreten, Außerkrafttreten41

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.