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§ 6b GerOrgG

Bibliographie

Titel
Gesetz über des Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtsorganisationsgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
GerOrgG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
210-16

1Im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main besteht für die Wahrnehmung der Aufgaben der Amtsanwälte die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main. 2Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.