§ 6b GerOrgG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über des Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtsorganisationsgesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- GerOrgG,HE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 210-16
1Im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main besteht für die Wahrnehmung der Aufgaben der Amtsanwälte die Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main. 2Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.