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§ 15 LBS NordWest-StV - Auflösung der Bausparkasse

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Vereinigung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Anstalt des öffentlichen Rechts, zur LBS Landesbausparkasse NordWest, Anstalt des öffentlichen Rechts, und über die LBS Landesbausparkasse NordWest
Redaktionelle Abkürzung
LBS NordWest-StV,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
764

Die LBS NordWest kann durch Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aufgelöst werden. Dieser regelt die Einzelheiten der Liquidation. Das nach beendeter Liquidation verbleibende Vermögen fällt den Trägern nach der Höhe ihrer Anteile am Stammkapital zu.