§ 15 LBS NordWest-StV - Auflösung der Bausparkasse
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Vereinigung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Anstalt des öffentlichen Rechts, und der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Anstalt des öffentlichen Rechts, zur LBS Landesbausparkasse NordWest, Anstalt des öffentlichen Rechts, und über die LBS Landesbausparkasse NordWest
- Redaktionelle Abkürzung
- LBS NordWest-StV,NW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 764
Die LBS NordWest kann durch Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aufgelöst werden. Dieser regelt die Einzelheiten der Liquidation. Das nach beendeter Liquidation verbleibende Vermögen fällt den Trägern nach der Höhe ihrer Anteile am Stammkapital zu.