Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (ThürJAPO)

Bibliographie

Titel
Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung (ThürJAPO)
Amtliche Abkürzung
ThürJAPO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
315-3-1

Vom 24. Februar 2004 (GVBl. S. 217)

Außer Kraft am 19. Oktober 2024 durch § 57 Absatz 2 der Prüfungsordnung vom 2. September 2024 (GVBl. S. 655)

Aufgrund des § 8 Abs. 1, 2 Satz 1 und Abs. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes (ThürJAG) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 33) verordnet das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Finanzministerium:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Ausbildungsgang und Prüfungen1
Justizprüfungsamt2
Prüfungsausschüsse3
Aufgaben des Präsidenten des Justizprüfungsamts4
Bestellung der örtlichen Prüfungsleiter5
Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung6
Nichterbringen von Prüfungsleistungen7
Bewertung8
Mängel im Prüfungsverfahren9
Hilfsmittel, Erleichterungen10
Unlauteres Verhalten11
Zweiter Abschnitt
Studium, staatliche Pflichtfachprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung
Inhalt des Studiums12
Studienzeit, ordnungsgemäßes Studium13
Prüfungsfächer14
Praktische Studienzeit15
Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung16
Zulassungsantrag17
Entscheidung über die Zulassung18
Staatliche Pflichtfachprüfung19
Schriftliche Aufsichtsarbeiten20
Ergebnis der schriftlichen Prüfung21
Ausschluss von der mündlichen Prüfung22
Mündliche Prüfung23
Bewertung der mündlichen Prüfung24
Prüfungs- und Abschlussnote25
Prüfungsniederschrift26
Prüfungszeugnis und -bescheid, Platznummer, Widerspruchsgebühren27
Wiederholung der Prüfung28
Freiversuch29
Einsicht in Prüfungsarbeiten30
Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung31
Dritter Abschnitt
Vorbereitungsdienst
Zuständigkeiten und Dienstaufsicht32
Aufnahme in den Vorbereitungsdienst33
Ausbildungsvergütung33a
Grundsätze der Ausbildung34
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes35
Ausbildungsstellen36
Arbeitsgemeinschaften37
Klausurenkurs, Lehrgänge38
Urlaub und Erkrankungen39
Verlängerung40
Entlassung41
Nebentätigkeit42
Gastreferendare, Versetzung43
Vierter Abschnitt
Zweite Staatsprüfung
Zeitpunkt der Prüfung44
Form der Prüfung45
Prüfungsgebiete46
Schriftliche Prüfung47
Zulassung und Ausschluss von der mündlichen Prüfung48
Mündliche Prüfung49
Prüfungsniederschrift und -note, Abschlussnote50
Prüfungszeugnis, Platznummer, Widerspruchsgebühren51
Wiederholung der Prüfung52
Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung53
Einsicht in die Prüfungsarbeiten54
Fünfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Übergangsbestimmung55
Gleichstellungsbestimmung56
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten57