§ 13 TVG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Amtliche Abkürzung
- TVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 802-1
(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. *)
(2) Tarifverträge, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
(3) § 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.
Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der Fassung vom 9. April 1949 (Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 55). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen und Ergänzungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung bezeichneten Vorschriften.