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§ 1 LHG 2019/2020 - Feststellung des Haushaltsplans 

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsgesetz 2019/2020 (LHG 2019/2020)
Amtliche Abkürzung
LHG 2019/2020
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
63-38

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 24 395 944 100 EUR festgestellt.

(2) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 26 944 412 500 EUR festgestellt.