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  • ab 01.01.2020 (aktuelle Fassung)

§ 8a LHG 2019/2020 - Sonderzahlung an die Landkreise und kreisfreien Städte

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsgesetz 2019/2020 (LHG 2019/2020)
Amtliche Abkürzung
LHG 2019/2020
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
63-38

Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 25 EUR je Einwohner. Dabei ist als Einwohnerzahl die jeweils aktuellste, vom Statistischen Landesamt ermittelte Bevölkerungszahl zugrunde zu legen. Die Zahlung hat im April 2020 durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu erfolgen.