§ 1 LHG 2019/2020 - Feststellung des Haushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Landeshaushaltsgesetz 2019/2020 (LHG 2019/2020)
- Amtliche Abkürzung
- LHG 2019/2020
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 63-38
(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 24 395 944 100 EUR festgestellt.
(2) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 24 720 319 900 EUR festgestellt.