§ 9 LHG 2019/2020 - Schuldübernahme
Bibliographie
- Titel
- Landeshaushaltsgesetz 2019/2020 (LHG 2019/2020)
- Amtliche Abkürzung
- LHG 2019/2020
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 63-38
Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch die Herbeiführung der Auflösung der PLP Management GmbH & Co. KG in deren Rechte und Pflichten einzutreten, insbesondere zulasten des Landes Rheinland-Pfalz deren Verbindlichkeiten von saldiert bis zu 145 000 000 EUR und zusätzlich ergänzende Vereinbarungen zu übernehmen.