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  • ab 01.01.2019 (aktuelle Fassung)

§ 9 LHG 2019/2020 - Schuldübernahme 

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsgesetz 2019/2020 (LHG 2019/2020)
Amtliche Abkürzung
LHG 2019/2020
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
63-38

Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch die Herbeiführung der Auflösung der PLP Management GmbH & Co. KG in deren Rechte und Pflichten einzutreten, insbesondere zulasten des Landes Rheinland-Pfalz deren Verbindlichkeiten von saldiert bis zu 145 000 000 EUR und zusätzlich ergänzende Vereinbarungen zu übernehmen.