Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Denkmalschutzgesetz - SächsDSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches Denkmalschutzgesetz - SächsDSchG)
Amtliche Abkürzung
SächsDSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
46-1

Vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229)

Zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705)

Inhaltsübersicht§§
I. Abschnitt
Aufgabe und Gegenstand von Denkmalschutz und Denkmalpflege
Aufgabe1
Gegenstand des Denkmalschutzes2
II. Abschnitt
Organisation des Denkmalschutzes
Denkmalschutzbehörden3
Denkmalfachbehörden3a
Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden4
(weggefallen)5
Denkmalrat6
Ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege7
III. Abschnitt
Schutzvorschriften
Erhaltungspflicht8
Nutzung, Zugang9
Verzeichnis der Kulturdenkmale10
Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden11
Genehmigungspflichtige und anzeigepflichtige Vorhaben an Kulturdenkmalen12
Genehmigungsverfahren13
Genehmigungspflicht für Bodeneingriffe, Nutzungsänderungen und Nachforschungen; Kostenerstattungspflicht14
Auskunfts- und Duldungspflichten15
Anzeigepflichten16
Vorkaufsrecht17
Kulturdenkmale, die der Religionsausübung dienen18
Sammlungen19
Funde20
Denkmalschutzgebiete21
Grabungsschutzgebiete22
Archäologische Reservate23
Schutz bei Katastrophen24
IV. Abschnitt
Schatzregal, Entschädigung, Enteignung
Schatzregal25
Entschädigung26
Voraussetzung der Enteignung27
Gegenstand der Enteignung28
Entschädigungsgrundsätze29
Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter30
Bemessung der Entschädigung31
Enteignungsbehörde und Enteignungsantrag32
Verfahren bei der Enteignung von Grundstücken33
Verfahren bei der Enteignung beweglicher Sachen34
V. Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Straftaten35
Ordnungswidrigkeiten36
VI. Abschnitt
Schlussbestimmungen
(weggefallen)37
Übergangsbestimmungen38
Aufhebung von Vorschriften39
In-Kraft-Treten40