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Nordrhein-Westfalen
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MeldDÜV NRW,NW - Meldedatenübermittlungsverordnung
§§ 2 - 10a, Abschnitt 2 - Regelmäßige Datenübermittlung
§§ 2 - 10a, Abschnitt 2 - Regelmäßige Datenübermittlung
§ 2 MeldDÜV NRW, Begriff und Verfahren
§ 3 MeldDÜV NRW, Datenübermittlungen an die Schul-, Gesundheitsämter und die Schulverwaltung
§ 4 MeldDÜV NRW, Datenübermittlungen zum Zwecke der Ehrung bei Alters- und Ehejubiläen
§ 5 MeldDÜV NRW, Datenübermittlungen zur Erfassung und Kontrolle geförderten Wohnraums
§ 6 MeldDÜV NRW, Datenübermittlungen an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
§ 7 MeldDÜV NRW, Datenübermittlungen an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR)
§ 8 MeldDÜV NRW, Datenübermittlungen zu Zwecken des Sozialen Entschädigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts
§ 9 MeldDÜV NRW, Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 10 MeldDÜV NRW, Datenübermittlung für Zwecke des Mammographie-Screenings
§ 10a MeldDÜV NRW, Datenübermittlung an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe