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Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (2)

Bibliographie

Titel
Arbeitsförderungsgesetz (AFG)
Amtliche Abkürzung
AFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
810-1

Vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 582)

Außer Kraft am 1. Januar 1998 durch Artikel 82 Abs. 1 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) (3)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Abschnitt
Aufgaben1 - 3
Zweiter Abschnitt
Beschäftigung und Arbeitsmarkt4 - 62d
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Vorschriften4 - 12b
Zweiter Unterabschnitt
Arbeitsvermittlung13 - 24c
Dritter Unterabschnitt
Berufsberatung25 - 32
Vierter Unterabschnitt
Förderung der beruflichen Bildung33 - 52
I.
Allgemeine Vorschriften33 - 39
II.
Individuelle Förderung der beruflichen Bildung40 - 49
A.
Berufliche Ausbildung40 - 40c
B.
Berufliche Fortbildung41 - 46
C.
Berufliche Umschulung47 - 49
III.
Institutionelle Förderung der beruflichen Bildung50 - 52
Fünfter Unterabschnitt
Förderung der Arbeitsaufnahme und der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit53 - 55b
Sechster Unterabschnitt
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation56 - 62
Siebter Unterabschnitt
Eingliederung der Spätaussiedler62a - 62c
Achter Unterabschnitt
Eingliederung von besonders schwer vermittelbaren arbeitslosen Arbeitnehmern in das Berufsleben62d
Dritter Abschnitt
Leistungen der Arbeitslosenversicherung zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen63 - 99
Erster Unterabschnitt
Kurzarbeitergeld63 - 73
Zweiter Unterabschnitt
Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft74 - 90
I.
Allgemeine Vorschriften74 - 76
II.
Wintergeld77 - 80
III.
Winterausfallgeld81 - 90
Dritter Unterabschnitt
Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung91 - 99
I.
Allgemeine Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung91 - 96
II.
Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer97 - 99
Vierter Abschnitt
Leistungen bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers100 - 141n
Erster Unterabschnitt
Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld)100 - 133
Zweiter Unterabschnitt
Arbeitslosenhilfe134 - 141
Dritter Unterabschnitt
(weggefallen)141a - 141n
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften für die Gewährung von Leistungen142 - 166c
Erster Unterabschnitt
Gemeinsame Leistungs- und Verfahrensvorschriften142 - 150b
Zweiter Unterabschnitt
Aufhebung von Entscheidungen und Rückzahlung von Leistungen151 - 154
Dritter Unterabschnitt
Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie Pflegeversicherung der Leistungsempfänger155 - 166c
I.
Krankenversicherung der Empfänger von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld155 - 161
II.
Krankenversicherung der Empfänger von Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld162 - 164
III.
Unfallversicherung165
IV.
Rentenversicherung166 - 166b
V.
Soziale Pflegeversicherung166c
Sechster Abschnitt
Aufbringung der Mittel167 - 188
Erster Unterabschnitt
Beiträge167 - 186
Zweiter Unterabschnitt
Winterbau-Umlage186a
Dritter Unterabschnitt
(weggefallen)186b - 186d
Vierter Unterabschnitt
Bundesmittel187 - 188
Siebenter Abschnitt
Bundesanstalt für Arbeit189 - 224
Erster Unterabschnitt
Organisation189 - 214
Zweiter Unterabschnitt
Haushalt und Vermögen215 - 223
Dritter Unterabschnitt
Aufsicht224
Achter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften225 - 233b
Erster Unterabschnitt
Strafvorschriften225 - 227a
Zweiter Unterabschnitt
Bußgeldvorschriften228 - 233b
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften234 - 251
UnterhaltsgeldAnlage 1
Kurzarbeitergeld und SchlechtwettergeldAnlage 2
ArbeitslosengeldAnlage 3
ArbeitslosenhilfeAnlage 4

(2) Red. Anm.:

Das Arbeitsförderungsgesetz ist zum 1.1.1998 außer Kraft getreten. Stattdessen gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III). Nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes - AFRG vom 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) und des Sozialgesetzbuches Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) sind einige Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes weiter anzuwenden (siehe dazu insb. § 427 SGB III). Die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über das Insolvenzausfallgeld und mit Bezug auf das Insolvenzausfallgeld (§§ 141a bis 141n, § 145 Nr. 2, § 230 Abs. 1 Nr. 6 und 7, Abs. 2, § 231 Abs. 1 Nr. 3, § 249c Abs. 21) und die Insolvenzausfallgeld-Umlage (§§ 186b bis 186d und § 242u) sind zum 1.1.1999 außer Kraft getreten.

(3) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. Artikel 82 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594).

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst