§ 17 EigBG - Rechnungswesen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG)
- Amtliche Abkürzung
- EigBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.24
Alle Zweige des Rechnungswesens des Eigenbetriebes (Wirtschaftsplan, Buchführung, Kostenrechnung, Jahresabschluss, Lagebericht) sollen zusammengefasst verwaltet und, wenn die Betriebsleitung aus mehreren Personen besteht, dem Geschäftskreis eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin zugeteilt werden.