§ 3 EigBG - Zusammenfassung von Unternehmen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG)
- Amtliche Abkürzung
- EigBG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.24
Mehrere Unternehmen eines Trägers im Sinne des § 1 können zu einem Eigenbetrieb zusammengefasst werden.