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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Art. 1 HG 2024/2025 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 - HG 2024/2025)
Amtliche Abkürzung
HG 2024/2025
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-26-F

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird in Einnahmen und Ausgaben

  1. 1.

    für das Haushaltsjahr 2024 auf 73 692 557 400 € und

  2. 2.

    für das Haushaltsjahr 2025 auf 76 419 117 000 €

festgestellt.